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Zusätzliches Geleitwort von Professor Schaffstein zur 13. Auflage

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Die 1. Auflage dieses Buches habe ich 1959 vorgelegt. Seit der 9. Auflage (1966) ist Werner Beulke von Auflage zu Auflage stärker in die weitere Bearbeitung eingetreten. Mit der vorliegenden 13. Auflage verabschiede ich mich von den Lesern und Benutzern des Studienbuches „Jugendstrafrecht“. Weitere Auflagen werden allein von Werner Beulke bearbeitet werden. Alter und ein schweres Augenleiden haben mich genötigt, meine Teilhabe an der 13. Auflage nur noch auf eine beratende Mitwirkung an einigen Paragraphen und auf die kriminalpolitische Kursbestimmung zu beschränken.

Göttingen, im April 1998

Friedrich Schaffstein

Jugendstrafrecht

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