Читать книгу Antikorruptions-Compliance - Simon Schafer - Страница 67
b) Gegenleistung des Bestechers (Vorteil)
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Die „Gegenleistung“ desjenigen, der den Amtsträger besticht, besteht in einem Vorteil für den Amtsträger oder einen Dritten. Beide Aspekte – der Vorteilsbegriff sowie die Adressatenfrage – können Schwierigkeiten aufwerfen.