Читать книгу Arbeitsrecht für ErzieherInnen in 100 Stichworten - Tanja von Langen - Страница 11

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6.Altersteilzeit

Fallbeispiel:

Gerlinde W. hat von ihrem Träger angeboten bekommen, in Altersteilzeit zu gehen. Eigentlich wäre es ihr tatsächlich lieber, nicht mehr so viel zu arbeiten, andererseits fürchtet sie, ihrer Rente verlustig zu gehen. Heute hat sie einen Termin bei einer Rentenberaterin, um mit ihr einmal durchzurechnen, ob sie durch diese Maßnahme nicht zu viel von ihrem Rentenanspruch einbüßt.

Was will das Altersteilzeitgesetz?

Das als Art. 1 des Gesetzes zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand am 1. 8. 1996 in Kraft getretene Altersteilzeitgesetz sieht vor, das die Bundesagentur für Arbeit die Teilzeitarbeit älterer AN fördert, um ihnen einen gleitenden Übergang in den Vorruhestand zu ermöglichen. Gleichzeitig will das Gesetz die Einstellung arbeitsloser AN fördern.

Wann werde ich danach gefördert?

Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz werden gewährt für AN, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, nach dem 14. 2. 1996 aufgrund einer Vereinbarung mit dem AG ihre Arbeitszeit spätestens ab 31. 12. 2009 auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit vermindern und innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Altersteilzeit mindestens 1080 Kalendertage in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig beschäftigt waren.

Ich dachte, die Altersteilzeit ist ausgelaufen? Gibt es die doch noch?

Begann die Altersteilzeit vor dem 31. 12. 2010, erstattete die Bundesagentur für Arbeit die Aufstockungsbeträge und die Kosten für die zusätzlichen Beiträge zur Rentenversicherung. Zwar lief diese Erstattung am 31. 12. 2010 aus, allerdings heißt das nicht, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Altersteilzeit nicht mehr bestehen.

Die Dauer der Altersteilzeit wird zukünftig schrittweise von zehn auf zwölf Jahre angehoben, womit der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre Rechnung getragen werden soll. Zu beachten ist, dass die Anhebung nur bei Alterszeit im Teilzeitmodell (z. B. = zwölf Jahre halbtags) gilt. Im Blockmodell (= 1. Hälfte Arbeitsphase, 2. Hälfte Freistellungsphase) kann Altersteilzeit nur für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vereinbart werden. Tarifvertragliche Regelungen können hiervon aber Ausnahmen vorsehen. Zu beachten ist beim Blockmodell weiterhin, dass nach einem Urt. des BAG die AN nach Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell keinen Anspruch auf Abgeltung von Urlaub für die sog. Freistellungsphase hat, da sie mangels Arbeitspflicht keinen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub hat. (BAG, Urt. vom 24.9.2019 – 9 AZR 481/18 –).

Was ist mit meiner Rente? Verringert die sich nicht dramatisch?

Das Altersteilzeitgesetz stellt sicher, dass der AN durch die Reduzierung ihrer Tätigkeit kaum rentenversicherungspflichtige Nachteile entstehen. Dazu sind freiwillige Beiträge des AG zur Rentenversicherung ab 1997 zur Hälfte steuerfrei (§ 3 Nr. 28 EStG).

Wie muss ich meine Arbeit denn dann einteilen?

Es bleibt AG und AN überlassen, die Arbeit so einzuteilen, wie es praktikabel ist: Die AN kann täglich mit verringerter Stundenzahl oder nur an einzelnen festgelegten Tagen der Woche arbeiten. Auch ein wöchentlicher oder monatlicher Wechsel ist zulässig. Es muss lediglich sichergestellt sein, dass über den Gesamtzeitraum von bis zu drei Jahren (Blockmodell) die Arbeitszeit im Durchschnitt halbiert wird. Tarifvertragliche Regelungen können zulassen, diesen Zeitraum auf bis zu zehn Jahre zu erweitern.

Tipp:Spielen auch Sie mit dem Gedanken, in Altersteilzeit zu wechseln, sollten sie sich wie die Kollegin im Fallbeispiel bei einer Rentenberaterin vorab die Konsequenzen in Ihrem Einzelfall erklären lassen.

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•Teilzeit

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