Читать книгу Arbeitsrecht für ErzieherInnen in 100 Stichworten - Tanja von Langen - Страница 20
Ist es denn rechtens, dass die Kirchen ihre eigenen Arbeitsgesetze machen?
ОглавлениеAus dem Gesetz selbst ergibt sich keine Pflicht zur christlichen Lebensführung für AN der Kirchen. Häufig verwenden Kirchen aber detaillierte „Arbeitsvertragsrichtlinien“ oder „Arbeitsvertragsordnungen“. Hierbei handelt es sich nicht um Regelungen mit Gesetzeskraft oder Tarifverträge, sondern um allgemeine Arbeitsbedingungen, die nach allgemeinen gesetzlichen Regeln zum Gegenstand des individuellen Arbeitsvertrages gemacht werden müssen.
Voraussetzung hierfür ist:
1.Im Arbeitsvertrag wird auf diese Sonderregeln Bezug genommen.
2.Die Sonderregeln werden ausdrücklich zum Gegenstand des Arbeitsvertrages gemacht.
3.Beide Seiten unterschreiben den Vertrag.
Der Träger Ihrer Einrichtung kann also eine christliche Lebensführung dann von Ihnen verlangen, wenn Sie sich durch Unterschriftsleistung dazu verpflichtet haben. In diesem Fall arbeiten Sie in einem sog. „Tendenzbetrieb“, der es dem AG erlaubt, die tragenden Grundsätze der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre zu beachten und nicht gegen fundamentale Verpflichtungen hieraus zu verstoßen.
Die katholische Kirche verweist zu dieser Thematik auf die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Morallehre: Die Einhaltung dieser Grundsätze sei für kirchliche Mitarbeiter vergleichbar mit der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst. Inhalt und Umfang der kirchlichen Loyalitätspflichten können entsprechend dem kirchlichen Selbstverständnis konkretisiert werden. Auf diesem Wege können Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag bis ins Privatleben hineinreichen und diese beeinflussen. In katholischen Tendenzbetrieben beispielsweise können durch die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ auch nichtkatholische AN dazu verpflichtet werden, die „Wahrheiten und Werte des Evangeliums“ zu achten. Katholische AN werden regelmäßig darauf verpflichtet, die „Grundsätze der katholischen Sitten- und Glaubenslehre“ zu beachten.