Читать книгу Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess - Thomas Elwell Jacob - Страница 212

dd) Rechtsschutzfunktion

Оглавление

30

Der Verwaltungsaktbegriff wirkt sich auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren aus. Die Verwaltungsgerichtsordnung hält spezifisch verwaltungsaktbezogene Rechtsschutzmöglichkeiten bereit (vgl. § 42 Abs. 1 VwGO) und sieht hierfür eigene Sachurteilsvoraussetzungen wie z.B. das grundsätzliche Erfordernis eines Vorverfahrens (§ 68 VwGO) und das Einhalten einer Klagefrist (§ 74 VwGO) vor. Auch knüpft die Bestimmung des Beklagten an den Erlass bzw. das Unterlassen eines Verwaltungsakts an (§ 78 VwGO).

31

Die Verwaltungsgerichtsordnung setzt den Begriff des Verwaltungsakts voraus, definiert ihn jedoch nicht, weshalb auch im Rahmen der Verwaltungsgerichtsordnung auf den Verwaltungsaktbegriff des § 35 VwVfG zurückzugreifen ist.[59] Maßgeblich ist dabei allein, ob die Maßnahme die in § 35 VwVfG genannten Kriterien erfüllt. Ob der danach vorliegende Verwaltungsakt formell oder materiell rechtswidrig oder sogar gemäß § 43 Abs. 3 i.V.m. § 44 VwVfG wegen Nichtigkeit unwirksam ist, ist unerheblich.[60]

D. Handlungsformen und Entscheidungen im Verwaltungsverfahren › II. Der Verwaltungsakt › 2. Begriffsbestimmung

Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

Подняться наверх