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d) Berufsgerichtsbarkeit

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Kammern bieten der Allgemeinheit wie auch dem einzelnen Patienten die Gewähr für die Einhaltung der in den Heilberufekammer-Gesetzen und Berufsordnungen verfassten Berufspflichten. Wo diese verletzt werden, sanktioniert die Berufsvertretung den Verstoß mit einer Rüge (mit oder ohne Geldbuße) oder dem Antrag auf Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens.[86] In jedem Fall ist das betroffene Kammermitglied zuvor anzuhören. Während das Rügeverfahren (eingeschlossen das Widerspruchsverfahren) Sache der Selbstverwaltung ist, entscheiden in berufsgerichtlichen Verfahren staatliche Gerichte für besondere Sachgebiete, die mit einem Volljuristen und mit zwei Kammermitgliedern besetzt sind.[87] Die Berufsgerichte können einen Verweis aussprechen, Geldbußen verhängen oder den Verlust von Mitgliedschaftsrechten in Organen oder von Wahlrechten anordnen.

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