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3. Selbstverwaltungs-Aufgaben
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Es entspricht dem Wesen berufsständischer Organisationen, ihre Mitglieder in allen mit dem Beruf in Zusammenhang stehenden Fragen zu beraten.[94] Dies beinhaltet nicht nur die Wahrnehmung berufsständischer Interessen des gesamten Berufsstandes, sondern auch Hilfe im Einzelfall.[95] Taupitz hat den Versuch einer Typisierung von Tätigkeitsfeldern der funktionalen Selbstverwaltung vorgenommen[96] und dabei drei Komplexe benannt:
– | Berufsaufsicht, |
– | Vertretung des Gesamtinteresses eines Berufszweiges nach außen, |
– | Förderung des Berufsstandes. |
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Folgt man dieser Kategorisierung, so lassen sich auf Grundlage der Heilberufekammer-Gesetze der Länder[97] folgende Aufgabenkatalog differenzieren: