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c) Förderung des Berufsstandes

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Förderung der Berufsausübung sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung
Gestaltung der Weiterbildung, Prüfungen
Schaffung sozialer Einrichtungen
Bescheinigung von Zusatzqualifikationen, Zertifizierung
Berufs-, Fort- und Weiterbildung, Information und Beratung der Kammermitglieder
Wahrnehmung von Aufgaben nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) Den Kammern verbleiben im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungskreises auch „Aufgabenfindungsrechte“.[98]
Handbuch Medizinrecht

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