Читать книгу Praxishandbuch DSGVO - Tobias Rothkegel - Страница 120

12. Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die vor der Anwendbarkeit der DSGVO erhoben wurden

Оглавление

241

Seitdem die DSGVO anwendbar ist, also seit dem 25.5.2018, ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen ihres Anwendungsbereichs nur noch dann rechtmäßig, wenn sie nach den Vorgaben der DSGVO zulässig ist. Dies gilt auch für die Verarbeitung von „Altdaten“, die vor jenem Zeitpunkt erhoben wurden. So diente die zweijährige Übergangsphase zwischen Inkrafttreten und Anwendbarkeit der DSGVO gerade auch dazu, ggf. notwendige Anpassungen vorzunehmen bzw. Maßnahmen zu treffen, damit die Verarbeitung (auch) den Vorgaben der DSGVO entspricht.

Praxishandbuch DSGVO

Подняться наверх