Читать книгу Praxishandbuch DSGVO - Tobias Rothkegel - Страница 124
2. Allgemeine Voraussetzungen der Einwilligung
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In Art. 4 Nr. 11 DSGVO wird die Einwilligung definiert als „jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist“. Damit unterscheiden sich die allgemeinen Anforderungen an eine Einwilligung für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der DSGVO nicht wesentlich von jenen ihrer Vorgängerregelung.382 Insbesondere konnte sich die Forderung der EU-Kommission und des Europäischen Parlaments nach einer Verschärfung der Einwilligungsvoraussetzungen dahingehend, dass die Willensbekundung nicht nur für die Verarbeitung sensibler Daten,383 die Unterwerfung unter automatisierte Entscheidungen im Einzelfall384 und für die Datenübermittlung in Drittländer,385 sondern stets „ausdrücklich“ zu erfolgen habe, in den Trilog-Verhandlungen nicht durchsetzen.386