Читать книгу Praxishandbuch DSGVO - Tobias Rothkegel - Страница 128
cc) Besondere Formerfordernisse im Beschäftigungskontext
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Die Öffnungsklausel in § 88 DSGVO ermöglicht es den Mitgliedstaaten, spezifischere Vorschriften zur Gewährleistung des Schutzes der Rechte und Freiheiten hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten im Beschäftigungskontext vorzusehen. Damit sind national auch im Vergleich zur DSGVO strengere Formerfordernisse für Einwilligungen in Beschäftigungsverhältnissen, etwa die Schriftform denkbar.415 Für eine entsprechende Mindeststatt einer Vollharmonisierung des Beschäftigtendatenschutzes in der EU spricht, dass die in den Trilog-Verhandlungen für § 88 DSGVO vorgeschlagene Verweisung der Mitgliedstaaten in die „Grenzen dieser Verordnung“ am Ende nicht übernommen wurde.416
Nationale Regelungen in Deutschland
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Der deutsche Gesetzgeber hat von der Befugnis nach § 88 DSGVO Gebrauch gemacht. Gemäß § 26 Abs. 2 S. 3 BDSG hat die Einwilligung Beschäftigter in die Verarbeitung personenbezogener Daten in Deutschland schriftlich oder elektronisch zu erfolgen, „soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist“. Laut Gesetzesbegründung soll es für eine „elektronische Einwilligung“ beispielsweise genügen, dass der Arbeitgeber sie als E-Mail abspeichert.417 Daraus wird deutlich, dass der Gesetzgeber nicht die qualifizierte elektronische Signatur des § 126a BGB, sondern eher das in der digitalen Praxis sehr viel relevantere elektronische Verfahren gemäß § 94 TKG bzw. § 13 Abs. 2 TMG bzw. § 28 Abs. 3a S. 1 BDSG a.F. im Blick gehabt haben dürfte, ohne dabei die überholten Anforderungen der jederzeitigen Abrufbarkeit des Inhalts sowie die – aus Nachweiszwecken allerdings weiterhin ratsame418 – Protokollierung der Einwilligung zu erneuern. Es reicht deshalb jeder dauerhaft gespeicherte, nachträglicher Manipulation entzogene Nachweis des Konsenses, der den Aussteller erkennen lässt.419 Ausnahmen von diesem Formerfordernis kommen umso eher in Betracht, je weniger eingreifend die Datenverarbeitung ist, für die um Einwilligung ersucht wird.