Читать книгу Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht II - Ulrich Falk - Страница 61

IV. Ansprüche der R gegen K

Оглавление

Bejaht man Ansprüche gegen R, so ist zu prüfen, ob ihr Rückgriffsansprüche gegen K zustehen.

Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht II

Подняться наверх