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a) Rechtsgutsverletzung

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Die Verbrennungen, die er erlitten hat, stellen sowohl eine Körperverletzung (Eingriff in die körperliche Integrität) als auch eine Gesundheitsschädigung (Störung innerer Lebensvorgänge) dar.

Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht II

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