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f) Inhalt des Schadensersatzanspruchs
ОглавлениеEin Schadensersatzanspruch setzt zunächst einen Schaden voraus, der sich im Ausgangspunkt nach der Differenzhypothese i. S. v. § 249 BGB bemisst. Man vergleicht die Vermögenslage des A nach dem schädigenden Ereignis mit dem hypothetischen Vermögen, das ohne das schädigende Ereignis bestünde.[37]