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II. Ansprüche des A gegen die S-AG 1. Anspruch auf Schadensersatz aus § 280 I 1 BGB

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A könnte gegen die S-AG einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Pflichten aus dem Beförderungsvertrag haben.

Ergänzender Hinweis:

§ 280 I 1 BGB ist hier, auch wenn man den Beförderungsvertrag als Werkvertrag i. S. von § 631 BGB einordnet, nicht etwa über § 634 Nr. 4 BGB, sondern direkt anwendbar. Es geht nämlich nicht darum, dass die S-AG ihre Leistungspflicht – die Beförderung der Fahrgäste – schlecht erfüllt hat, sondern darum, ob sie eine Nebenpflicht aus dem Vertrag – den Schutz der Fahrgäste vor Gefahren – verletzt hat.

Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht II

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