Читать книгу OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht - Wolf-Dieter Beck - Страница 75

1. Allgemeines

Оглавление

209

Gegen richterliche Beschlüsse im schriftlichen Verfahren nach § 72 OWiG und gegen Urteile sind nicht generell Rechtsmittel möglich. Bei weniger bedeutsamen Ordnungswidrigkeiten gibt es nur eine richterliche Instanz. Das im Ordnungswidrigkeitenverfahren zulässige Rechtsmittel ist die Rechtsbeschwerde, die der Revision im Strafverfahren ähnelt. Es gelten deshalb gem. § 79 Abs. 3 OWiG grundsätzlich die Vorschriften der StPO und des GVG über die Revision entsprechend, soweit das OWiG nichts anderes bestimmt.

Teil 1 OrdnungswidrigkeitengesetzXI. Rechtsbeschwerde › 2. Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde, Zulassungsbeschwerde

OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht

Подняться наверх