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Karl von Anjou

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Der zwischen Karl und Papst Clemens IV. abgeschlossene Vertrag sah vor: 1. Karl erhält das Königreich Sizilien im vollen Umfang, wie es unter Friedrich II. bestand, als Lehen; 2. erbberechtigt sind Söhne und Töchter Karls, in zweiter Linie sogar seine älteren Brüder und deren Nachfahren; 3. Verbot der unio regni ad imperium; 4. Karl darf keine Ämter im Kirchenstaat annehmen; 5. er verzichtet auf alle kirchlichen Sonderrechte aus normannischer Zeit; 6. er zahlt jährlich 8000 Unzen Gold als Lehenszins.

Der Vertrag und seine Durchführung in der Praxis zeigten die Schwäche der kurialen Position, die in wichtigen Punkten von ihren Maximalforderungen abweichen musste: 1. bedeutete: keine Ausweitung des Kirchenstaates nach Süden bzw. keine Teilung des Lehens; 2. dies führte im 15. Jahrhundert zu den Erbansprüchen der französischen Könige seit Karl VIII.; 3. dies wurde de facto dadurch durchbrochen, dass Karl die Signorie norditalienischer Kommunen annahm und vorübergehend sogar päpstlicher Reichsvikar in der Toskana wurde; 4. Karl war bei Vertragsabschluss bereits Senator von Rom und blieb dies (mit Unterbrechungen) auch später; 5. die meisten dieser Rechte bestanden seit dem Konkordat der Kaiserin Konstanze [100]ohnehin nicht mehr; 6. dies war eine völlig irreale Bestimmung, da tatsächlich die Kurie Karls Kriegszug gegen Manfred und später den Krieg der Sizilischen Vesper finanzieren musste; effektive Zahlungen an die Kurie leistete erst König Robert im 14. Jahrhundert.

Im Herbst 1265 kam Karl nach Italien, der Papst krönte ihn am 6. Januar 1266 im Lateran zum König von Sizilien. Am 26. Februar 1266 besiegte er in der Schlacht bei Benevent König Manfred und beendete so die normannisch-staufische Herrschaft.

Auch wenn Karl die Maßnahmen Friedrichs II. seit seiner Absetzung und diejenigen Konrads IV. und Manfreds als illegal ansah (er setzte 1245 als »Normaljahr« fest), ließ er den Staatsaufbau Friedrichs II. weitgehend intakt. Die Zentrale bildete (in den Bezeichnungen teilweise französisch überformt) die magna curia, an der Spitze der einzelnen Provinzen stand der Justitiar, unterstützt von iudices und iurati. Es gab auf Festland und Insel elf Provinzen, wobei Kalabrien weiterhin der Insel zugeordnet blieb. Bemerkenswert ist, dass citra und ultra auf Sizilien aus der Sicht des Festlandes gesehen wurden und nicht aus der Sicht der alten Hauptstadt Palermo.

Die wichtigen Positionen besetzte Karl selbstverständlich mit seinen Anhängern, also in der Regel Franzosen und Provenzalen, die auch in die freigewordenen Lehen einrückten; zu größeren Enteignungen kam es aber erst nach 1268, d. h. nach dem Sieg über Konradin. Neu war auch, dass unter den Anjou Neapel die Rolle der Hauptstadt übernahm.

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