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Das Papsttum als Störfaktor in der Politik Karls von Anjou
ОглавлениеDas Königreich Sizilien sollte für Karl von Anjou nur eine Zwischenstation auf dem Weg zu einer noch höheren Würde sein: einem wiedererrichteten lateinischen Kaiserreich in Byzanz. Dies entsprach zugleich normannisch-staufischer Tradition: Robert Guiskard, Wilhelm II., Heinrich VI. und Manfred wurden nur durch ihren Tod an einer wirksamen antigriechischen Politik gehindert. Deshalb kam es Karl ungelegen, dass 1271 nach über zweieinhalbjähriger Sedisvakanz mit Gregor X. ein Papst gewählt wurde, dessen Hauptanliegen ein neuer Kreuzzug ins Heilige Land war. Gregor erreichte es sogar, dass der byzantinische Kaiser Michael VIII. auf dem zweiten Konzil von Lyon 1274 mit der westlichen Kirche die Kirchenunion einging: Ein Angriff auf den wieder »rechtgläubigen« Kaiser verbot sich damit. Außerdem veranlasste Gregor X. die Wahl Rudolfs von Habsburg zum deutschen König und künftigen Kaiser. Damit schien den angevinischen Ambitionen in Reichsitalien ein Riegel vorgeschoben. Dass eine Kaiserkrönung [105]Rudolfs trotz sechsmaligen Anlaufs nicht zustande kam, war damals nicht vorauszusehen.
Als besonders störend erwies sich auch Nikolaus III. (Giangaetano Orsini). Er betrieb Rudolfs Kaiserkrönung nachdrücklich. Dabei stellte er den Kirchenstaat auf die Rechtsgrundlage, die bis zum Ende des Mittelalters galt, indem er von Rudolf die Anerkennung sowohl der Pippinischen Schenkung als auch der Goldbulle von Eger forderte; dies war gleichbedeutend mit dem Erwerb der Romagna. Karl musste das Reichsvikariat für die Toskana niederlegen und als Senator von Rom zurücktreten. Letztere Würde übernahm Nikolaus selbst, allerdings nicht als Papst, sondern als Privatmann, der sein Amt dann wiederum durch Stellvertreter ausüben ließ, die ebenfalls Senatoren genannt wurden; diese Rechtskonstruktion galt bis zum Ende des Mittelalters.