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Adel und Königtum

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Durch Karl Martell gelangte im Frankenreich die Königsherrschaft von den Merowingern zu den Karolingern. Unter ihnen erfolgte eine weitere Vereinheitlichung der Machtverhältnisse auch in den Ostteilen ihres Reiches. Das bedeutete eine zunehmende »Verfrankung« Alemanniens. Die Karolinger setzten nach und nach die »Grafschaftsverfassung« durch. Dabei wurde die ältere Binnengliederung in Gaue (vom Kraichgau bis zum Albgau oder Hegau) oder Baaren teils übernommen, teils überschnitten. Es gab zwar kein flächendeckendes Netz von Grafschaften, aber ein Großteil des Landes war so gegliedert. In den Grafschaften amtierten Grafen als Vertreter der Königsmacht; ihre Hoheitsgewalt war nicht klar abgegrenzt, doch galten sie als oberste Gerichtsherren in ihrem Sprengel, hatten »Polizei« gewalt, leiteten das Heeresaufgebot, erhoben Zölle (für die Benützung von Straßen und Brücken); sie |22|vertraten den König und handelten in seinem Namen und Auftrag. Manche Grafen amtierten in mehreren Grafschaften, andererseits waren sie nicht immer für das ganze Gebiet der Grafschaft zuständig. Neben den Grafschaften gab es »Huntari« (Hundertschaften bzw. Centenargebiete), die – ebenso wie Klöster und Bischofssitze – der Grafengewalt entzogen waren.

»Verfrankung«

Anfangs ernannten die Karolinger vorwiegend fränkische Adlige zu Grafen. Sie kamen in der Regel aus dem Gebiet um Maas und Mosel, so die Grafen Ruthard und Warin, die zeitweise für ganz Alemannien zuständig waren. Daneben gab es auch Grafen aus einheimischem Adel. Fränkischer und alemannischer Adel verschmolzen im Laufe der Zeit, zumal die Grafen meist nicht als selbstlose Beamte der Frankenherrscher amtierten, sondern eigene Macht- und Besitzerweiterung anstrebten, gestützt auf umfangreiche Güter, die sie vom König übertragen bekamen. Häufig sicherten sie ihrer Familie auch die Führung von Bistümern und Abteien. Besonders ausgeprägt blieb die fränkische Position am nördlichen Oberrhein bzw. im Main-Neckar-Gebiet. Hier wurden die Alemannen allmählich bis zur heutigen Mundartgrenze zurückgedrängt oder assimiliert. Im übrigen Südwesten konnte sich auch unter der fortschreitenden Verfrankung alemannische Eigenart in Sprache, Recht, Herkunft des Adels und kirchlicher Organisation ausprägen.

Königliche Pfalzen

Stellung und Ansehen der Adligen, die ihre Macht auf königliche oder kirchliche Ämter stützten, hingen letztlich von ihrer Nähe und ihren guten Beziehungen zum König ab. Von Zeit zu Zeit erschien der König selbst, regierte er doch ohne feste Residenz sozusagen »auf Reisen«. Er nahm Quartier in Klöstern, Bischofssitzen oder Pfalzen. Die wichtigste Pfalz Alemanniens war im 9. Jahrhundert Bodman am Bodensee. Der See bekam schließlich seinen Namen von dieser Königspfalz. Andere Pfalzen der Karolinger lagen in Neudingen/Baar und in Breisach, die meisten befanden sich allerdings linksrheinisch.

Die Pfalzen bestanden aus einem Herrschaftsgebäude zur Unterbringung des Königs mit seinem Gefolge und zur Veranstaltung von Hoftagen, ferner einem Wirtschaftshof zur Versorgung der Gäste. An Hoftagen hielt der König Gericht, versammelte die Großen der ganzen Region (Grafen, Äbte und Bischöfe), fertigte Urkunden aus, bestätigte Schenkungen, gab Aufträge oder setzte Beamte (z.B. Grafen und Königsboten) ein. Man veranstaltete an solchen Tagen kirchliche Feiern mit festlicher Liturgie. Alle Karolinger seit Ludwig dem Frommen haben in Bodman Hoftag gehalten, nicht zuletzt Karl III., den man zu Unrecht »den Dicken« nannte. Sein Vater, Ludwig der Deutsche, hatte ihm verschiedene Grafschaften in Alemannien anvertraut, darunter den Breisgau. Als er 876 König wurde, machte er die Bodenseeregion zum Kernland der Herrschaft. 881 wurde Karl sogar Kaiser des karolingischen Gesamtreiches, so wurde Bodman zur Kaiserpfalz. Aber Karl III., der unter Epilepsie litt, wurde schließlich gestürzt, zog sich nach Neudingen zurück, wo er im Jahr 888 starb. Im Münster der Reichenau wurde er begraben, der einzige deutsche König und Kaiser, der auf alemannischem Boden beigesetzt ist.

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