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d)Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung bei Geringverdienern

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Zum 1.1.2018 ist ein Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung bei Geringverdienern (= Monatslohn bis 2575 €; vgl. im Einzelnen das Stichwort „Geringverdienergrenze“ unter Nr. 4) eingeführt worden. Zahlt der Arbeitgeber für einen geringverdienenden Arbeitnehmer mit erstem Dienstverhältnis einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung zwischen 240 € und 960 € ein, erhält er hiervon über die Lohnsteuer-Anmeldung einen BAV-Förderbetrag von 30 %, der in Zeile 22 (Kennzahl 45) einzutragen ist. Außerdem ist in Zeile 16 (Kennzahl 90) zusätzlich die Zahl der Arbeitnehmer mit BAV-Förderbetrag anzugeben. Zum Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung bei Geringverdienern im Einzelnen vgl. Anhang 6 unter Nr. 17.

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