Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 84

8.Entstehen der Lohnsteuerschuld

Оглавление

Die Lohnsteuerschuld entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt (§ 38 Abs. 2 EStG). Das ist der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber den Arbeitslohn an den Arbeitnehmer auszahlt. Wird z. B. für den Monat Januar der Monatslohn am 28. Januar ausgezahlt, ist die Lohnsteuer bis 10. Februar beim Finanzamt anzumelden und an das Finanzamt abzuführen. Wird der Arbeitslohn für Januar z. B. am 2. Februar gezahlt, ist die Lohnsteuer bis 10. März beim Finanzamt anzumelden und an das Finanzamt abzuführen. Bei der Lohnsteuer gilt also das Zuflussprinzip. Anders ist es hingegen bei der Sozialversicherung, denn dort gilt nicht das Zuflussprinzip sondern das Entstehungsprinzip. Zur Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge wird auf die Erläuterungen beim Stichwort „Abführung der Sozialversicherungsbeiträge“ hingewiesen.

Zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer bei Abschlagszahlungen vgl. dieses Stichwort. Dort ist anhand von Beispielen dargestellt, in welchem Anmeldungszeitraum die Steuerabzugsbeträge zu erfassen sind. Wegen Besonderheiten beim Zufließen von laufendem Arbeitslohn zusammen mit sonstigen Bezügen vgl. das Stichwort „Sonstige Bezüge“ unter Nr. 2.

Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB)

Подняться наверх