Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 973

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d)Behandlung von Urlaubs- und Krankheitstagen

Krankheitstage gehören nicht zu den tatsächlichen Arbeitstagen, da der Arbeitnehmer an diesen Tagen seine Tätigkeit tatsächlich nicht ausübt. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Krankheitstage mit oder ohne Lohnfortzahlung handelt (vgl. die Ausführungen unter den vorstehenden Buchstaben b) und das dortige Beispiel A). Der bei einem Krankheitsfall mit Lohnfortzahlung gezahlte Arbeitslohn erhöht somit im Ergebnis das Arbeitsentgelt pro tatsächlich geleisteten Arbeitstag.

Im Übrigen gilt der bereits erwähnte Grundsatz, dass Vergütungen dem Zeitraum zugerechnet werden müssen, in dem sie erdient bzw. für den sie gezahlt werden. Aus Vereinfachungsgründen kann bei der Übertragung von Urlaubsansprüchen von diesem Grundsatz abgewichen werden.

Beispiel A

A ist im Jahr 2022 und 2023 für seinen deutschen Arbeitgeber sowohl im Inland als auch in Schweden tätig. Seinen Familienwohnsitz in Deutschland behält er bei. In beiden Jahren hält sich A länger als 183 Tage in Schweden auf. Die vereinbarten Arbeitstage des A belaufen sich in den Kalenderjahren 2022 und 2023 auf jeweils 220 Tage zuzüglich der vertraglich festgelegten Urlaubstage von jeweils 30. Der Urlaub von 2022 und 2023 wird vollständig in 2023 genommen. Die tatsächlichen Arbeitstage in 2022 betragen in Schweden 230 und in Deutschland 20. In 2023 entfallen 150 tatsächliche Arbeitstage auf Schweden und 40 auf Deutschland. Der aufzuteilende Arbeitslohn beträgt im Jahr 2022 50000 € und im Jahr 2023 60000 €.

Deutschland hat für den Arbeitslohn, der auf die Tätigkeit in Schweden entfällt, kein Besteuerungsrecht, weil sich A länger als 183 Tage in den Kalenderjahren 2022 und 2023 in Schweden aufgehalten hat. Der steuerfreie Arbeitslohn berechnet sich wie folgt:

2022

Die tatsächlichen Arbeitstage betragen 250 (220 vereinbarte Arbeitstage und 30 nicht genommene Urlaubstage). Dividiert man sie durch das aufzuteilende Arbeitsentgelt von 50000 €, ergibt sich ein Arbeitsentgelt pro tatsächlichen Arbeitstag von 200 €. Dieser Betrag ist mit den tatsächlichen Arbeitstagen zu multiplizieren, an denen sich A tatsächlich in Schweden aufgehalten hat. Von dem Jahresarbeitslohn von 50000 € sind daher im Kalenderjahr 2022 in Deutschland 46000 € (230 Arbeitstage × 200 €) steuerfrei (§ 50d Abs. 8 EStG ist zu beachten) und 4000 € steuerpflichtig (20 Arbeitstage × 200 €). Der Betrag von 46000 € unterliegt in Deutschland dem Progressionsvorbehalt.

2023

Wegen des aus dem Kalenderjahr 2022 übertragenen Urlaubs liegen nur 190 tatsächliche Arbeitstage vor. Aus Vereinfachungsgründen kann auf eine wirtschaftliche Zuordnung des auf den Urlaub des Jahres 2022 entfallenden Arbeitslohns verzichtet werden. Bei einem Jahresarbeitslohn von 60000 € ergibt sich ein Arbeitslohn pro tatsächlichen Arbeitstag von 315,79 € (60000 € : 190 Arbeitstage). Im Kalenderjahr 2023 sind in Deutschland 47 369 € (150 Arbeitstage × 315,79 €) steuerfrei (§ 50d Abs. 8 EStG ist zu beachten) und 12631 € (60000 € abzüglich 47369 €) steuerpflichtig. Der Betrag von 47369 € unterliegt in Deutschland dem Progressionsvorbehalt.

Die vorstehend beschriebene Vereinfachungsregelung (= Verzicht auf eine wirtschaftliche Zuordnung der übertragenen Urlaubstage) gilt aber nicht bei einer finanziellen Abgeltung von Urlaubsansprüchen.

Beispiel B

Wie Beispiel A. Der in das Kalenderjahr 2023 übertragene Urlaub aus dem Kalenderjahr 2022 wird nicht in Anspruch genommen, sondern vom Arbeitgeber im Juli 2023 durch eine Einmalzahlung von 10000 € abgegolten. Im Kalenderjahr 2023 hat der Arbeitnehmer seine Tätigkeit an 150 Arbeitstagen in Schweden und an 70 Arbeitstagen in Deutschland ausgeübt.

Der Urlaub, der mit der Einmalzahlung abgegolten wird, ist wirtschaftlich dem Kalenderjahr 2022 zuzuordnen. Folglich sind für diese Einmalzahlung die Verhältnisse des Kalenderjahres 2022 entscheidend. Der steuerfreie Arbeitslohn im Kalenderjahr 2023 berechnet sich wie folgt:

Laufender Arbeitslohn 60000 € × 150 Arbeitstage Schweden : 220 Gesamtarbeitstage 40909 €
Urlaubsabgeltung 10000 € × 230 Arbeitstage Schweden : 250 Gesamtarbeitstage 9200 €
Gesamter steuerfreier Arbeitslohn 50109 €

Der steuerpflichtige Arbeitslohn in Deutschland beträgt 19891 € (70000 € abzüglich 50109 €).

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