Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 980
i)Erfindervergütungen
ОглавлениеBei einer Vergütung nach dem Arbeitnehmer-Erfindungsgesetz handelt es sich zwar um Arbeitslohn, allerdings nicht um eine Gegenleistung für eine konkrete Arbeitsleistung und damit auch nicht um ein Entgelt für eine frühere Tätigkeit (BFH-Urteil vom 21.10.2009, BStBl. 2012 II S. 493).
Dies führt auch dazu, dass bei entsprechenden Zahlungen an frühere, mittlerweile ausgeschiedene und ins Ausland verzogene Arbeitnehmer das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat (= Ansässigkeitsstaat) des Arbeitnehmers im Zeitpunkt der Zahlung zusteht.
Vgl. auch die Erläuterungen beim Stichwort „Erfindervergütungen“.