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cc) Einverständliches Parteihandeln
Оглавление6.9
Die Parteidisposition über den Antrag schließt nach h.M. nicht ohne weiteres die Befugnis zur entsprechenden vertraglichen Vereinbarung ein. Der Gläubiger soll zwar in Vollstreckungsverträgen zeitliche Beschränkungen und Modalitäten vereinbaren, auf die Vollstreckung des bestehenden Titels verzichten, aber nicht von vornherein jede Vollstreckung vertraglich ausschließen können[13].
6.10
Angesichts möglicher materiellrechtlicher Vereinbarungen erscheint diese Einschränkung zunächst bedenklich, sie gewinnt aber an Sinn, wenn man sich das öffentliche Interesse vergegenwärtigt, schon im Erkenntnisverfahren abschließend zu entscheiden und nicht nach zusprechendem Erkenntnis ein entwertendes vollstreckungsrechtliches Rechtsbehelfsverfahren anzuschließen.
Einig ist man sich darin, dass der Schuldner nicht im Voraus auf seine dilatorischen Dispositionsmöglichkeiten verzichten kann, wobei sich diese Verfestigung des Sozialschutzes aus individuellen und öffentlichen Interessen gleichermaßen rechtfertigen lässt.