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1. Der Bereich verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung

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7.40

Das BVerfG hat sich in folgenden Bereichen mit der Frage nach möglichen Grundrechtsverletzungen durch Vollstreckungsakte beschäftigt: bei vermögensverschleudernden Zwangsversteigerungen[52] bzw. Teilungsversteigerungen[53]; bei Wohnungsdurchsuchungen durch den Gerichtsvollzieher ohne richterliche Anordnung[54]; bei gesundheitsgefährdender Räumungsvollstreckung[55]; bei Haftanordnung nach verweigerter eidesstattlicher Versicherung zur Vollstreckung von Bagatellforderungen[56]; bei Verweigerung des Armenrechts in der Zwangsvollstreckung[57]; bei der Unterlassungsvollstreckung[58]. Man mag getrost davon ausgehen, dass ganz überwiegend die ordentlichen Gerichte gleich besser im Sinne des BVerfG entschieden hätten, also zumindest Fehlanwendungen des einfachen Rechts vorgelegen haben. Gleichwohl bleibt der gehäufte verfassungsrichterliche Eingriff in das Vollstreckungsrecht fragwürdig und zwar aus Gründen allgemeiner Problematik der Verfassungsrechtsprechung, wie sie im Vollstreckungsrecht besonders deutlich werden, und aus Gründen vollstreckungsrechtlicher Besonderheiten.

Zwangsvollstreckungsrecht, eBook

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