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2. Die Problematik verfassungsgerichtlichen Eingriffs

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7.41

Zunächst zur allgemeinen Problematik. Die Bindungswirkung und damit Kanonisierung der Entscheidungsgründe gibt Ausführungen des BVerfG Allgemeinverbindlichkeit, die zu einem grob unbillig entschiedenen Einzelfall gemacht sind und als generelle Leitlinie wegen ihrer Undifferenziertheit schwerlich taugen. Allzu tiefes Eintauchen in die Details eines Rechtsgebiets anlässlich eines Einzelfalles lässt die Selbstbeschränkung aus Gründen beschränkter Fachkompetenz allzu leicht vergessen. Wenn sich die Unterscheidung von einfacher Rechtsfehlanwendung und Verfassungsverletzung letztlich an der Schwere und Bedeutung des Rechtseingriffs misst – und beim heutigen Stand der Verfassungsrechtsprechung ist grob gesagt jedes schwere Unrecht verfassungswidrig –, so ist die Schwelle zum Verfassungsverstoß hoch zu setzen, teilweise höher als bisher, soll nicht die berühmte „Superrevisionsinstanz“ mit viel beklagtem hohen Arbeitsanfall entstehen. Die Verfassungskontrolle von Vollstreckungsakten hat schließlich ihre tückische Besonderheit: anders als bei vielen gewöhnlichen Hoheitsakten steht praktisch immer eine Grundrechtskollision zur Beurteilung, es ist die verfassungsrechtliche Rechtsschutzgarantie des Gläubigers mit der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie des Schuldners oder einem klassischen Grundrecht des Schuldners in praktische Konkordanz zu bringen. Die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist von dieser permanenten Grundrechtskollision geprägt und besteht regelmäßig in der Abwägung beider Grundrechte. Entweder entsteht dabei die Gefahr allzu starker Konkretisierung, die eine Abwägung konkreter Gläubiger- und Schuldnerinteressen vornimmt und damit das Erkenntnisverfahren auf Verfassungsebene wiederholt, oder man erliegt der Gefahr falscher Schematisierung, die Vollstreckungen unmöglich zu machen droht (z.B.: „Keine Zwangsversteigerung wegen Bagatellforderungen“ etc.); der rechte Weg zwischen Szylla und Charybdis ist oft schwer zu finden. Diese allgemeinen Thesen sollen kurz anhand bisheriger Entscheidungen des BVerfG beispielhaft erläutert werden.

Zwangsvollstreckungsrecht, eBook

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