Читать книгу Zwangsvollstreckungsrecht, eBook - Alexander Bruns - Страница 290

c) Rechtsbehelf

Оглавление

8.29

Wird die Durchsuchungsanordnung ohne Anhörung erlassen und erachtet man die Durchsuchungsanordnung (zutreffend) einer Vollstreckungshandlung eines Vollstreckungsgerichts gleich, ist entsprechend der bislang h.M. (s. Rn. 43.4) Vollstreckungserinnerung gegeben[116]. Anders, wenn man diese Parallele nicht zieht, aber immerhin noch eine Entscheidung im Zwangsvollstreckungsverfahren bejaht: § 793[117]. Die grundsätzliche Statthaftigkeit eines einfachrechtlichen Rechtsbehelfs des Schuldners gegen die Durchsuchungsanordnung entspricht einem Verfassungsgebot (Art. 19 Abs. 4 GG)[118]. Von beiden Standpunkten aus kommt man zur sofortigen Beschwerde (§ 793), wenn die beantragte Anordnung abgelehnt wurde oder nach vorheriger Anhörung erging[119]. Eine „verbrauchte“ Durchsuchungsanordnung ist anfechtbar, sofern sich dafür ein Rechtsschutzbedürfnis feststellen lässt, wie das BVerfG im Fall unterbliebener vorheriger Anhörung aufgrund tiefgreifenden Grundrechtseingriffs nunmehr grundsätzlich annimmt[120]; Rechtsbehelfen gegen strafverfahrensrechtliche Durchsuchungsanordnungen fehlt das Rechtsschutzbedürfnis jedenfalls trotz Vollziehung grundsätzlich nicht[121]. – Gegen Vollstreckungsmaßnahmen des GV.s bei fehlender Anordnung oder beschwerendem Vorgehen ist Erinnerung möglich (§ 766)[122].

Zwangsvollstreckungsrecht, eBook

Подняться наверх