Читать книгу Zwangsvollstreckungsrecht, eBook - Alexander Bruns - Страница 309

a) Einstellung auf Anordnung des Gerichts

Оглавление

9.6

Praktisch wichtige Fälle solcher – die Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Vollstreckungsorgan rechtfertigender – gerichtlicher Beschlüsse sind: die Anordnung des Gerichts nach Einlegung eines Rechtsbehelfs (im weitesten Sinne) gegen den Titel (§§ 707, 719, 769; 321a)[6] oder nach Erinnerung und Drittwiderspruchsklage (§ 766 mit § 732 Abs. 2, § 771 und § 769), die Einstellung des Vollstreckungsgerichts bei überwiegendem Schutzbedürfnis des Schuldners nach § 765a, die sichernde Einstellung durch das Insolvenzgericht im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 InsO) sowie die Anordnung der Vollstreckungssperre nach dem StaRUG (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 StaRUG). Der anordnende Beschluss des Gerichts entsteht wirksam mit Hinausgehen der Entscheidung, also vor der Zustellung an den Vollstreckungsgläubiger[7]. Der Schuldner kann sich gegen weitere Maßnahmen nach § 766 wehren[8]. Gegen Entscheidungen des Prozessgerichts nach § 769 ist in analoger Anwendung von § 707 Abs. 2 S. 2 die Beschwerde grundsätzlich nicht statthaft. Ganz ausnahmsweise ließ jedoch die bisher h.M. die sofortige Beschwerde nach § 793 zu, wenn ein krasser Rechtsverstoß oder Ermessensfehlgebrauch behauptet wird[9]. Nach der Reform des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz mit Wirkung zum 1.1.2002 findet eine solche außerordentliche (Rechts-) Beschwerde zum BGH jedenfalls nicht mehr statt (§ 574 Abs. 1), vielmehr hat das Gericht, das die angegriffene Entscheidung erlassen hat, nach der Rechtsprechung des BGH gegebenenfalls auf befristete Gegenvorstellung abzuhelfen – ansonsten bleibt nur die Verfassungsbeschwerde[10]. Zumindest bei Gehörsverletzungen bei Entscheidungen nach § 769 hat jetzt die Anhörungsrüge gemäß § 321a grundsätzlich Vorrang; bei anderen Verfahrensverstößen mit verfassungsrechtlicher Relevanz kommt Rüge analog § 321a in Betracht (Rn. 14.26, 18.12, 44.5)[11].

Zwangsvollstreckungsrecht, eBook

Подняться наверх