Читать книгу Zwangsvollstreckungsrecht, eBook - Alexander Bruns - Страница 340

8. Rechtskraft

Оглавление

12.15

Beschlüsse des Zwangsvollstreckungsverfahrens sind teilweise der formellen Rechtskraft fähig und können eine inhaltlich zur Rechtskraft geeignete Entscheidung enthalten; deshalb kann z.B. ein Antrag des Gläubigers gem. § 887 Abs. 1 wegen entgegenstehender Rechtskraft unzulässig sein[23].

Zwangsvollstreckungsrecht, eBook

Подняться наверх