Читать книгу Zwangsvollstreckungsrecht, eBook - Alexander Bruns - Страница 366

4. Vorläufigkeit der Anordnungen

Оглавление

14.25

Die Anordnungen sind nur vorläufig; sie treten von selbst außer Kraft, wenn der Wiedereinsetzungsantrag oder die Wiederaufnahmeklage oder das Rechtsmittel rechtskräftig abgewiesen oder zurückgenommen werden. Durch Aufhebung des zu vollstreckenden Urteils werden sie gegenstandslos[42].

Zwangsvollstreckungsrecht, eBook

Подняться наверх