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1. Zivilprozessuale Vollstreckung und Vollstreckung anderer staatlicher Akte
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Bisher wurde unausgesprochen davon ausgegangen, dass die Zwangsvollstreckung der Durchsetzung privater Ansprüche dient. Nun müssen wir uns klarmachen, dass auch andere staatliche Akte als die Urteile der Zivilgerichte einer Zwangsvollstreckung bedürfen. Dies gilt einmal für die Entscheidungen anderer Gerichte (unten 3), ferner für Verwaltungsakte (unten 4). Diese verschiedenen Vollstreckungsverfahren müssen gegeneinander abgegrenzt werden; dies setzt voraus, dass wir uns zunächst über den Bereich der zivilprozessualen Zwangsvollstreckung Klarheit verschaffen (unten 2).