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§ 3 Die Geschichte der Einzelvollstreckung
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Die Beschäftigung mit der Geschichte des Vollstreckungsrechts soll die rechtskulturelle Einbettung veranschaulichen und verhindern helfen, dass dieses Rechtsgebiet als „technisches Recht“ missverstanden, gelehrt und praktiziert wird. Die wissenschaftliche Diskussion um die Grundstruktur, die verfassungsmäßigen Vorgaben und punktuelle oder generelle Reformen des Vollstreckungsrechts sollte die historische Genese des gegenwärtigen Rechts und ihre spezifischen Erfahrungen immer im Auge behalten, will sie nicht alte Irrwege und Irrtümer wiederholen. Auch die Rechtsvergleichung (§ 59), die gerade im Rahmen einer europäischen Einigung und Rechtsangleichung für das Verfahrensrecht wachsende Bedeutung haben wird, lässt sich vor dem Hintergrund gemeinsamer Rechtsgeschichte und ihrer Rezeptionsvorgänge gründlicher und leichter betreiben. Die lehrbuchmäßige Darstellung einer Vollstreckungsrechtsgeschichte wird ähnlich wie im Insolvenzrecht (hierzu Bd. II § 3) dadurch erschwert, dass vielfach neuere Forschungen fehlen, weil das Verfahrensrecht generell und insbesondere das Vollstreckungsverfahren in den letzten Jahrzehnten weniger im Zentrum rechtshistorischer Bemühungen gestanden hat.