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Musterlösung Ausgangsfall A. Vorlagefrage

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Ist Art. 34 AEUV dahin auszulegen, dass er der Vergabe eines Gütezeichens „Bestes Fleisch von deutschen Höfen“ durch eine Vereinigung wie die deutsche CMA ausschließlich an deutsche Landwirte entgegensteht?

Die Frage muss nicht im Wortlaut so formuliert sein. Wichtig ist nur, dass auf die Auslegung von Unionsrecht Bezug genommen und nicht nach der Gültigkeit von nationalem Recht gefragt wird. Der Gerichtshof ist nur befugt, über die Auslegung von europäischem Unionsrecht zu entscheiden. Nationales Recht darf er hingegen nicht auslegen. Deshalb muss die Vorlagefrage immer so formuliert sein, dass sie nach der Auslegung von europäischem Recht fragt. Die Vereinbarkeit des nationalen Rechts mit dem vom EuGH verbindlich ausgelegten Unionsrecht beurteilt sodann das vorlegende nationale Gericht. Falsch wäre es demnach, nach der Vereinbarkeit einer nationalen Norm mit Unionsrecht zu fragen. In der Praxis ist der EuGH hinsichtlich der Formulierung der Vorlagefrage(n) allerdings recht großzügig[1].

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