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II. Beantwortung der Vorlagefrage
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Zu klären ist, ob die Vergabe eines Gütezeichens „Bestes Fleisch von deutschen Höfen“ durch die CMA nur an deutsche Landwirte mit Unionsrecht vereinbar ist. In Betracht kommt ein Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit gem. Art. 34 AEUV, da laut Bearbeitervermerk keine spezielleren Normen des Sekundärrechts eingreifen, die den Sachverhalt regeln und vorrangig zu prüfen wären[8].
Weitere Ausführungen hierzu sind wegen des eindeutigen Hinweises im Bearbeitervermerk nicht erforderlich.