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3. Teil Klausurteil › Fall 1 Bestes Fleisch von deutschen Höfen

Fall 1 Bestes Fleisch von deutschen Höfen

Inhaltsverzeichnis

Vorüberlegungen

Gliederung

Musterlösung

Wiederholung und Vertiefung

Pflichtfach/Schwerpunktbereich, Schwierigkeitsgrad: niedrig

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Herr A ist ein französischer Bauer, der sich auf die Produktion von hochwertigem Rindfleisch spezialisiert hat. Er exportiert einen Großteil seines Fleisches auf den deutschen Markt. Seit längerem ist ihm die Tätigkeit der deutschen CMA, der „Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH“, ein Dorn im Auge. Diese vergibt ein Gütesiegel, mit dem das Recht für den Anbieter verbunden ist, auf den betreffenden Erzeugnissen die Angabe „Bestes Fleisch von deutschen Höfen“ anzubringen. Das Siegel wird auf Antrag an Agrarerzeuger vergeben, deren Erzeugnisse bestimmten Qualitätsanforderungen genügen. Es ist ausschließlich Produkten von in Deutschland ansässigen Landwirten vorbehalten.

Die CMA ist eine Gründung des „Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft“. Dieser wurde Ende der 1960er Jahre durch Bundesgesetz errichtet. Seine Aufgabe ist die Absatzförderung in Deutschland erzeugter landwirtschaftlicher Produkte. Er hat die Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Verwaltungsrat von Vertretern der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft, Parteienvertretern sowie Vertretern der Bundesregierung gebildet wird. Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Fonds Pflichtbeiträge von den Betrieben der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft. Der Fonds ist nach der gesetzlichen Definition eine Selbsthilfeorganisation der Wirtschaft, die auf einer Solidargemeinschaft beruht. Die CMA wurde zur Förderung der Zwecke des Fonds gegründet und wird in dem entsprechenden Gesetz als zentrale Einrichtung der deutschen Wirtschaft zur Absatzförderung bezeichnet; sie wird ausschließlich aus Mitteln des Fonds finanziert und ist an dessen Richtlinien gebunden. Sie hat ihre Tätigkeit am Gesamtinteresse der deutschen Agrarwirtschaft auszurichten.

Als der deutsche Fleischproduzent B, der schärfste Konkurrent des A, das Gütesiegel erhält, möchte Herr A das nicht mehr hinnehmen. Die durch verschiedene Fleischskandale verunsicherten Verbraucher lassen sich zunehmend durch die Aussagen des Gütesiegels beeinflussen, der Absatz von A geht aufgrund dieser Tatsache spürbar zurück. A erstrebt vor dem zuständigen Landgericht, die Erteilung des Gütesiegels an B zu untersagen. Das Gericht hat Zweifel, ob die Vergabe des Gütesiegels gegen europäisches Unionsrecht verstößt. Es möchte dem europäischen Gerichtshof eine entsprechende Vorlagefrage stellen, da es die Auslegung des Unionsrechts für entscheidungserheblich hält.

Formulieren Sie eine entsprechende Vorlagefrage. Wie wird der Europäische Gerichtshof über die Vorlagefrage entscheiden? Gehen Sie davon aus, dass kein einschlägiges Sekundärrecht vorhanden ist.

Abwandlung I:

Würde sich etwas ändern, wenn das CMA-Gütezeichen von einem Verein vergeben würde, dessen Gründung auf den freien Entschluss der deutschen Agrarproduzenten zurückgeht? Die Vergabekriterien für das Gütezeichen bleiben unverändert.

Abwandlung II:

Trotz eines Urteils des EuGH, das im Ausgangsfall die Unionsrechtswidrigkeit feststellt, ändert die CMA nichts an ihrer Vergabepraxis. Auch die gesetzlichen Grundlagen werden nicht geändert. Kann Herr A vor europäischen oder deutschen Gerichten Primärrechtsschutz gegen die Bundesrepublik Deutschland oder eine ihrer staatlichen Untergliederungen erreichen?

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