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V. Das Verhältnis von Unionsrecht und nationalem Recht als Klausurproblem

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Fälle 6, 10, 12, 13 und 23; Relevanz: Pflichtfach, Schwerpunktbereich

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Das Verhältnis von nationalem Recht und Unionsrecht – also die Frage nach dem Vorrang und der unmittelbaren Anwendbarkeit des Unionsrechts – liegt unausgesprochen nahezu jeder Klausurstellung im Europarecht zugrunde. Es gibt aber Konstellationen, in denen es explizit thematisiert und zum Klausurschwerpunkt werden kann.

Klausurenkurs im Europarecht

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