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X. Europäisches Wirtschaftsrecht in der Klausur

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Fall 16; Relevanz: Schwerpunktbereich

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Selbst in europarechtlichen Schwerpunkt- und Wahlfachbereichen gehört das Europäische Wirtschaftsrecht oft nicht zu den Kerngebieten der Ausbildung. Gemeint sind hier insbesondere die Bereiche Wettbewerbs- und Kartellrecht, Beihilfenrecht und Vergaberecht. Gleichwohl sollten die Grundzüge dieser Materien beherrscht werden. An manchen Fakultäten werden diese Rechtsgebiete auch besonders hervorgehoben und bilden einen eigenen Schwerpunkt. Hier muss das besondere Augenmerk dann auf wirtschaftsrechtliche Fragestellungen gerichtet werden.

Das vorliegende Buch kann das Themengebiet nur am Rande behandeln und Grundzüge abdecken. Häufig ist bei den auftretenden Fallgestaltungen des Europäischen Wirtschaftsrechts die vertiefte Kenntnis zivilrechtlicher Hintergründe und spezieller Rechtsmaterien (z.B. Gesellschafts-, Kartell- oder Wettbewerbsrecht) nötig, um den Einfluss des Unionsrechts einschätzen zu können. Diesen Zusammenhang kann nur eine Spezialdarstellung herstellen.

Klausurenkurs im Europarecht

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