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Оглавление3. Teil Klausurteil › Aufbau der Klausuren und allgemeine Hinweise
Aufbau der Klausuren und allgemeine Hinweise
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Der 3. Teil besteht aus 23 Klausuren, die alle wesentlichen Bereiche des Unionsrechts abdecken. Da die meisten Klausuren zudem mindestens eine Variation oder Ergänzung des Sachverhalts enthalten, ergeben sich insgesamt weit mehr als 23 Übungsfälle bzw. klausurrelevante Konstellationen.
Nach dem Sachverhalt folgen bei jeder Klausur die „Vorüberlegungen“. Neben den die Klausur unmittelbar betreffenden Anmerkungen zum Lösungsweg finden sich dort auch allgemeine Erläuterungen zur jeweiligen unionsrechtlichen Thematik sowie zu Klausurtaktik und -aufbau.
An die „Vorüberlegung“ schließen sich jeweils eine Gliederung und die eigentliche Musterlösung an. Dabei ist den Verfassern das Grundproblem eines jeden Buches dieser Art bewusst. Denn auch einem „optimalen“ Bearbeiter wird es kaum gelingen, in der realen Situation einer Übungs- oder Examensklausur ein Ergebnis abzuliefern, das nach Art, Stil und Umfang der Lösung eines Übungsbuches entspricht. Dennoch haben wir bewusst auf allzu knappe und pragmatische Lösungen verzichtet. Denn es erscheint sinnvoller, an dieser Stelle eine etwas längere Lösung anzubieten, die dafür aber möglichst wenige Fragen offen lässt. Wenn dann der wesentliche Gang der Argumentation verstanden und gelernt wurde, kann er auch in der Prüfungssituation in eigenen Worten und der gebotenen Kürze und Schwerpunktbildung wiedergegeben werden. Von daher möge sich kein Leser durch die Länge der einzelnen Klausuren abgeschreckt fühlen.
Jede Klausur enthält am Ende zudem weiterführende Hinweise auf die Darstellung der jeweiligen Materie im Lehrbuch von Streinz, auf die Rechtsprechung des EuGH und anderer Gerichte, die die Basis des Falles bilden, sowie ggf. auf weitere Literatur.
Als Hilfsmittel für die Bearbeitung genügen die einschlägigen Textsammlungen zum Europa- sowie ggf. zum deutschen Zivil- bzw. Öffentlichen Recht. Die europarechtlichen enthalten durchweg die grundlegenden Verträge (EUV, AEUV), die GRC sowie das Statut des EuGH. Soweit es darüber hinaus z. B. auf Sekundärrecht ankommt, sind die entsprechenden RL und VO (auszugsweise) mit abgedruckt.