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Historische Voraussetzungen der Bürokratie

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Die historischen Voraussetzungen der Bürokratie liegen in der Entwicklung der Geldwirtschaft und der Herausbildung eines Steuersystems. Durch beides wurde eine feste monetäre Entlohnung der Beamt/innen erst möglich. Die Ausweitung der Verwaltungsaufgaben wurde zudem durch die steigenden Ansprüche an den Staat befördert, wie z. B. Schutz und Ordnung (Polizei), Erziehung (Schulen) und Infrastruktur (Eisenbahnen, Telegraphen/Post).

Max Weber (1864–1920) befasste sich intensiv mit den Fragen der Wirkung von bürokratischen Strukturen. Er stellte die Bürokratie in dem Zusammenhang mit dem Prozess der »Rationalisierung« in dem Sinne, dass Menschen zunehmend als fähig erachtet wurden, sich mit der natürlichen und sozialen Umwelt geistig auseinanderzusetzen und gestaltend in sie einzugreifen (Kieser, 1999c/2014a). Nach Kieser (1999c, S. 39) war Weber nicht nur ein Begründer der Soziologie, sondern seine Analysen zur Bürokratie machten ihn zum Wegbereiter der modernen Organisationstheorie.

Weber beschreibt die Bürokratie als reinste Form der legalen Herrschaft (die legitim ist durch ihren rationalen Charakter), die von der charismatischen ( Kap. 7) und traditionellen Herrschaft (auf Basis von Traditionen wie z. B. Herrschaft des Stammesältesten) abgegrenzt wird.

Merkmale rationaler Herrschaft in moderner bürokratischer Verwaltung sind

• spezialisierte Aufgabenerfüllung (Arbeitsteilung),

• streng hierarchischer Aufbau (Amtshierarchie),

• Amtsführung durch Beamte nach technischen Regeln und Normen,

• Aktenmäßigkeit der Verwaltung.

Bei der Bürokratie handelt es sich um eine spezielle Form des Verwaltungsstabes. Weber vergleicht die Bürokratie mit Formen der Verwaltung aus früheren Jahrhunderten, in denen die Fürsten Gebiete für den König verwalteten, die dann wiederum die Verwaltung kleinerer Gebiete zur Verwaltung an niedrigere Adlige übertrugen.

Arbeits- und Organisationspsychologie

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