Читать книгу Handbuch Wirtschaftsstrafrecht - Udo Wackernagel, Axel Nordemann, Jurgen Brauer - Страница 29

3. Festsetzung der Verbandsgeldbuße ohne Ermittlung eines konkreten Täters

Оглавление

18

Die Abkoppelung der Verbandsgeldbuße von der Ahndung der Anknüpfungstat im selbständigen Verfahren nach § 30 Abs. 4 OWiG schafft die rechtliche Möglichkeit, die Geldbuße gegen den Verband auch dann zu verhängen, wenn der Täter der konkreten Anknüpfungstat nicht ermittelt ist[56]. Das ist möglich in zwei Konstellationen:

Zulässig ist eine „anonyme Verbandsgeldbuße“, wenn nur jemand aus dem Täterkreis des § 30 Abs. 1 OWiG gehandelt haben kann und auch die Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit sowie die Vorwerfbarkeit des Verhaltens bei keiner der in Betracht kommenden Personen zweifelhaft ist[57].
Auf einen individuellen Täter der Anknüpfungstat kommt es ferner nicht an bei dem Vorwurf der fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung durch eine mangelhafte Betriebsorganisation (s. 1. Teil 3. Kap. Rn. 50) gegenüber Mehrpersonenorganen oder einer Mehrzahl vertretungsberechtigter Gesellschafter, da die Organisationspflicht der Geschäftsleitung insgesamt obliegt.
Handbuch Wirtschaftsstrafrecht

Подняться наверх