Читать книгу Handbuch Wirtschaftsstrafrecht - Udo Wackernagel, Axel Nordemann, Jurgen Brauer - Страница 45
III. Das Verfahren der Einziehungsanordnung
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Auch für die Anordnung der Einziehung sowohl von Gegenständen als auch von Taterträgen oder deren Wert gegen einen Unternehmensträger stehen zwei Verfahrenstypen zur Verfügung:
– | Regeltypus ist das verbundene Verfahren gegen den Täter der Anknüpfungstat als Betroffenen und den Dritten als Einziehungsbeteiligten (§§ 421 ff. StPO, §§ 46 Abs. 1, 87 OWiG). |
– | Daneben besteht aber auch die Möglichkeit einer Anordnung der Maßnahmen im selbständigen Verfahren. Die Voraussetzungen divergieren etwas, doch können die Unterschiede hier auf sich beruhen (s. § 76a StGB, § 29a Abs. 5 OWiG, § 435 StPO, §§ 46 Abs. 1, 87 OWiG). |