Читать книгу Handbuch Wirtschaftsstrafrecht - Udo Wackernagel, Axel Nordemann, Jurgen Brauer - Страница 57

2. Besondere persönliche Merkmale

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Dem Adressaten zugerechnet werden besondere persönliche Merkmale. §§ 14 StGB und 9 OWiG umschreiben diese in Abs. 1 als „besondere persönliche Eigenschaften, Verhältnisse oder Umstände“, doch ist der Erkenntnisgewinn dieser Definition nur gering. Die nähere Bestimmung dieser Merkmale im Einzelnen und das Verhältnis der Formel des § 14 Abs. 1 zu § 28 StGB sind in der strafrechtlichen Literatur sehr strittig[4], während die ordnungswidrigkeitenrechtlichen Kommentare damit pragmatischer umgehen und angesichts der Struktur der Bußgeldtatbestände auch umgehen können[5]. Für das Wirtschaftsstrafrecht i.w.S. reduziert sich die Bedeutung des Begriffes der besonderen persönlichen Merkmale auf Statusmerkmale, welche Sonderrollen der wirtschaftliche Tätigen umschreiben (Beispiele s.o. Rn. 4).

Handbuch Wirtschaftsstrafrecht

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