Читать книгу Handbuch Wirtschaftsstrafrecht - Udo Wackernagel, Axel Nordemann, Jurgen Brauer - Страница 66

II. Die Beteiligung an Sonderdelikten

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Beteiligt sich jemand an einem Sonderdelikt, der selbst weder die von dem Tatbestand geforderte Rolle einnimmt noch nach § 14 StGB oder § 9 OWiG an ihr teilhat, so kommt es darauf an, ob es sich bei der Haupttat um eine Ordnungswidrigkeit oder um eine Straftat handelt:

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