Читать книгу Handbuch Wirtschaftsstrafrecht - Udo Wackernagel, Axel Nordemann, Jurgen Brauer - Страница 86

I. Charakter der Norm

Оглавление

38

Ein kennzeichnendes Instrument des deutschen Rechts der unternehmensbezogenen Sanktionen ist die Regelung der „Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen“, die das OWiG im vierten Abschnitt seines Besonderen Teils in § 130 trifft.[1] Diese Vorschrift bedroht die Leitungspersonen eines Unternehmens mit Geldbuße für die Unterlassung der Aufsicht, die zur Verhinderung bestimmter Zuwiderhandlungen der unternehmensangehörigen Mitarbeiter oder u.U. auch Externer (u. Rn. 49) erforderlich ist, wenn eine solche Zuwiderhandlung begangen wird, die durch die gebotene Aufsichtsmaßnahme verhindert oder wesentlich erschwert worden wäre.

Handbuch Wirtschaftsstrafrecht

Подняться наверх