Читать книгу Handbuch Wirtschaftsstrafrecht - Udo Wackernagel, Axel Nordemann, Jurgen Brauer - Страница 80

b) Garantenstellung der Unternehmensleitung zur Verhinderung einer Vermögensschädigung?

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Die Stellung als Geschäftsführer einer GmbH oder als Mitglied des Vorstandes einer Aktiengesellschaft begründet nach Auffassung des VI. Zivilsenats des BGH keine aus § 823 Abs. 2 BGB und §§ 266, 27 StGB herleitbare Garantenpflicht gemäß § 13 StGB zur Verhinderung einer Vermögensschädigung außenstehender Dritter.[19] Die Pflichten aus der Organstellung zur ordnungsgemäßen Führung der Geschäfte der Gesellschaft gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG und § 93 Abs. 1 S. 1 AktG, zu denen auch die Legalitätspflicht gehört, für die Rechtmäßigkeit des Handelns der Gesellschaft Sorge zu tragen, bestehen nach Ansicht des BGH grundsätzlich nur dieser gegenüber und lassen bei ihrer Verletzung Schadensersatzansprüche nur der Gesellschaft entstehen.

Handbuch Wirtschaftsstrafrecht

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