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a) Ausgangspunkt: Untragbarkeit einer umfassenden Grundfreiheitenkontrolle für das Privatrecht

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Gerade angesichts der weiterhin undeutlichen Rechtsprechung des EuGH besteht eine seit Jahren andauernde Diskussion über die Wirkung der Grundfreiheiten auf das Privatrecht. Nach allgemeiner Ansicht kann die Kontrolle des Privatrechts am Maßstab der Grundfreiheiten jedenfalls nicht unbegrenzt sein. Die noch nicht endgültig beantwortete Frage besteht darin, wie diese eingeschränkte Wirkung der Grundfreiheiten begründet werden kann. Im Folgenden werden einige der wichtigsten in der Wissenschaft diskutierten Eingrenzungsversuche vorgestellt.

Europäisches Privatrecht

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