Читать книгу Europäisches Privatrecht - Bettina Heiderhoff - Страница 54
aa) Grundidee
Оглавление60
Intensiv untersucht worden ist auch, ob es möglich ist, für das Privatrecht an die Keck-Rechtsprechung des EuGH (dazu soeben Rn. 55) anzuknüpfen, und die privatrechtlichen Normen in Verkaufsmodalitäten und Produktmodalitäten zu unterteilen.[119] Alle Normen, die Verkaufsmodalitäten sind, brauchen nämlich nach der Keck-Rechtsprechung nur daraufhin überprüft zu werden, ob sie diskriminierend wirken.
Wenn nun der Begriff „Produktmodalität“ so verstanden würde, dass er nur solche Normen erfasst, welche die Vermarktung bestimmter Produkte erschweren, dann wäre die weitaus überwiegende Zahl der Privatrechtsnormen in der Tat als Verkaufsmodalitäten einzuordnen. Denn die meisten privatrechtlichen Normen legen nur allgemeine Konditionen für den Verkauf fest und verbieten nicht den Handel mit bestimmten Produkten. Auf all diese Normen wäre dann die Keck-Rechtsprechung anzuwenden und der Großteil des Privatrechts unterläge somit nur dem Diskriminierungsverbot.
Da diese Auffassung von der Aufteilung des Privatrechts in Verkaufsmodalitäten und Produktmodalitäten immer wieder vertreten wird, seien im Folgenden einige typische Beispiele dargestellt.