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2.2 Pflegeversicherungsgesetz – SGB XI

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Aufklärung und Beratung

Mit Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) im Jahr 1995 wurde die Beratung und Schulung von Angehörigen gleich mehrfach verankert. Eine allgemeine Aufklärungspflicht der Pflegekassen über ihre Leistungen sowie die Hilfen anderer Träger werden im § 7 (Aufklärung, Beratung), Absatz 2 festgelegt:

Pflegende Angehörige stärken

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