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§ 45 SGB XI: Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen

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»Die Pflegekassen haben für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern und ihrer Entstehung vorzubeugen. Die Kurse sollen Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln. Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet die Schulung auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt.«

(§ 45 Abs. 1 SGB XI; Hervorhebung durch die Verfasserin)

Mit dem § 45 SGB XI stehen die Pflegekassen in der Pflicht, Pflegekurse anzubieten. In ihnen sollen Kenntnisse vermittelt werden, die zur Pflegetätigkeit in der häuslichen Umgebung notwendig oder hilfreich sind. Weitere Kursinhalte können sein: die Unterstützung bei seelischen und körperlichen Belastungen, der Abbau von Versagensängsten, der Erfahrungsaustausch der Pflegepersonen untereinander und die Beratung über Hilfsmittel und Rehabilitationsmaßnahmen (Klie 2001).

Häusliche Einzelschulungen

Neben den Pflegekursen ist auch die Inanspruchnahme häuslicher Schulungen für pflegende Angehörige möglich, wie im letzten Satz des § 45 SGB XI festgelegt: »Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet die Schulung auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt.« Bis zur Novellierung des SGB XI durch das Pflegequalitätssicherungsgesetz im Jahre 2002 hieß es an dieser Stelle: »Die Schulung kann auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden« (Hervorhebung durch die Verfasserin). Aufgrund dieser Kann-Formulierung führte das Thema in der Zeit von 1995 bis 2002 ein weitgehendes Schattendasein. Die Durchführung von Einzelschulungen wurde weder von den Pflegekassen forciert noch von den ambulanten Pflegediensten als Aufgabe begriffen. Erst mit dieser auf den ersten Blick winzigen Veränderung von einer Kann- in eine Soll-Vorschrift wurde die Möglichkeit der häuslichen Pflegeschulung stärker betont und in das Blickfeld der Pflegekassen gerückt (Klie 2001). Damit eröffnete sich zugleich für ambulante Pflegeeinrichtung ein neues Betätigungsfeld, welches allerdings nach wie vor eher zögerlich ergriffen wird.

Pflegende Angehörige stärken

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