Читать книгу Pflegende Angehörige stärken - Christa Büker - Страница 33
2.4 Nationale Expertenstandards
ОглавлениеDNQP
Auch in den bislang vorliegenden Nationalen Expertenstandards kommt der Anleitung von Patient*innen und ihren Angehörigen eine zentrale Bedeutung zu. Entwickelt wurden die Standards vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), einem bundesweiten Zusammenschluss von Pflegeexpert*innen, mit dem Ziel der Förderung der Pflegequalität durch die Entwicklung und Implementierung von Expertenstandards. Bislang konnten folgende Expertenstandards auf den Weg gebracht werden:
Vorhandene und geplante Standards
• Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege
• Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege
• Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten Schmerzen
• Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege bei chronischen Schmerzen
• Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege
• Expertenstandard Förderung der Harnkontinenz in der Pflege
• Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden
• Expertenstandard Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege
• Expertenstandard Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz
Standardaussagen zur Schulung und Beratung
In allen bisher entwickelten Standards finden sich Aussagen zur Durchführung von Schulungen und Beratungen von Betroffenen und ihren Angehörigen, wie Tab. 3 zeigt:
Tab. 3: Aussagen der Expertenstandards zur Angehörigenschulung und -beratung (eigene Darstellung)
ExpertenstandardAussage zur Angehörigenschulung in den Prozesskriterien
Rechtliche Bedeutung der Standards
Aber welche rechtliche Bedeutung kommt den Nationalen Expertenstandards zu? Zwar haben sie keinen unmittelbar bindenden Charakter, da ihr Status nicht dem eines Gesetzes oder einer Verordnung entspricht. Gleichwohl gibt ein Expertenstandard ein rechtlich hohes Verbindlichkeitsniveau vor, indem er als so genanntes »vorweggenommenes Gutachten« anzusehen ist (Böhme 2000; Schröder 2003). Kommt es beispielsweise aufgrund eines Dekubitus zu einem Streitfall vor Gericht, so wird der Richter die Erstellung eines Sachverständigengutachtens in Auftrag geben. Das Gutachten prüft, inwieweit die von der pflegenden Einrichtung angewandten Prophylaxemaßnahmen dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprochen haben. An dieser Stelle kommt nun der Expertenstandard Dekubitusprophylaxe zum Tragen. Da er auf der Grundlage aktueller Literatur und gesicherter Forschungsergebnisse entwickelt wurde, repräsentiert er den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Tatsächlich wurde auch bereits in mehreren Urteilen des Bundessozialgerichts auf den Expertenstandard Dekubitusprophylaxe Bezug genommen.